E-Business
Elektronischer Handel
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Teilbereiche des E-Business
Als Elektronischer Handel (auch Internetverkauf, Elektronischer Marktplatz, Virtueller Marktplatz,
E-Commerce, E-Business) wird der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb
der
Distributionspolitik des Marketing bezeichnet. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Handels-
oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne
umfasst er jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen
von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische
Kommunikationstechniken einsetzen. Der in der Literatur hierfür häufig zu findende Begriff des Electronic
Business wurde durch eine IBM-Werbekampagne in den 90er Jahren des vergangenen
Jahrhunderts populär.
Begriffsbestimmung
Elektronische Geschäftsprozesse können sowohl aus der unternehmensinternen Perspektive (Supply Chain
Management, E-Procurement) als auch aus der unternehmensexternen Perspektive (Elektronische
Marktplätze, E-Hubs, E-Commerce usw.) gesehen werden. Eine abgrenzende Begriffsdefinition ist jedoch
schwierig zu finden. Der Begriff des elektronischen Marktes wurde erstmals durch die Arbeiten von
Malone, Yates und Benjamin bekannt, jedoch nicht näher definiert. In diesen Arbeiten wurde auf die Existenz
von Elektronischen Märkten und Elektronischen Hierarchien, durch den Einsatz der Informations-
und Kommunikationstechnologie, geschlossen. Die Werbekampagne von IBM im Jahre 1998 setzte auf
den seit etwa 1995 verwendeten Begriff des "E-Commerce" auf, welcher heute als Teilgebiet
des E-Business gesehen wird.
Der Begriff des Onlineshop ist hierbei die eingedeutschte englische Bezeichnung für den Warenvertrieb
durch die Internetpräsenz eines Händlers. Weitere Bezeichnungen für die organisatorische
Umsetzung sind Webshop und E-Shop (für Elektronik-Shop) bzw. selten verdeutscht E-Laden.
Die Besonderheiten beim Elektronischen Handel gegenüber den traditionellen Vertriebskanälen sind
die enorme Flexibilität auf der Angebotseite, sowie eine erhebliche Reduktion der
Transaktionskosten mit Geschäftspartnern. Es werden beispielsweise auch Reise- oder Telefonkosten
in der Kundenakquisition und Leistungspräsentation gesenkt. - Die räumlichen Distanzen sind bei
physischen Leistungen dennoch zu überwinden und erfordern entsprechende Logistikkapazitäten.
Aufgrund der mittlerweile überaus hohen Marktdurchdringung von Internetanschlüssen in Deutschland, gerade
auch unter Privathaushalten, hat sich der E-Commerce hier im C2C und B2C Markt zunächst
über Online-Auktionsplattformen durchgesetzt. Bei institutionellen Geschäftspartnern im B2B Markt werden
Ausschreibungen und Geschäftsanbahnungen ebenfalls immer häufiger via Internet abgewickelt und
einige Großunternehmen lassen bereits keine Lieferanten mehr zu, die sich nicht auf diesem Weg an der
Vergabe beteiligen.
Im industriellen Bereich kann der Anbieter so im direkten Kontakt mit dem Kunden technische Spezifikationen,
Lieferwünsche und nicht selten auch eine geforderte Kooperation mit anderen Anbietern
abfragen, in seine Datenbank oder CAD/CAM/CAQ-Systeme zur Planung übertragen und in kürzester Zeit maßgeschneiderte
Angebote, ohne Außendienstbesuch oder aufwändige Recherchen, erstellen.
Dieses Absatzmedium gewinnt aufgrund der hohen Verfügbarkeit des Internet in Europa zunehmend an
Bedeutung für den Konsumgüterverkauf und wird ebenfalls punktuell für Folgegeschäfte im
Investitionsgüterverkauf angewendet.
Heute versteht man unter Elektronischem Handel in der Regel alle Methoden der Abwicklung von Geschäften
und administrativer Vorgänge über elektronische Kanäle, wobei das Internet oder zumindest die
im Internet verwendeten Techniken und Protokolle eine wesentliche Rolle spielen und die Informationstechnologie
gemeinhin als Voraussetzung angesehen wird. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die
Aufhebung von Medienbrüchen, wie sie in der konventionellen Geschäftsabwicklung typisch sind. Zudem
sollen die Eingriffe von Menschen in den Geschäftsablauf auf das notwendige Minimum reduziert
werden. Man spricht in diesem Fall von Straight Through Processing. Dazu ist aber eine weitgehende Integration
der Geschäftsfunktionen erforderlich.
Verknüpft man zu diesem Zweck Anwendungssysteme aus unterschiedlichen Funktionsbereichen oder über Unternehmensgrenzen
hinweg, handelt es sich um ein klassisches Anwendungsfeld von
Enterprise Application Integration (EAI). Enterprise Content Management (ECM) wird als eine der Basistechnologien
für E-Business angesehen.
Ökonomische Grundlagen
Volkswirtschaftliche Grundlagen
Das Verständnis für die besonderen Eigenschaften von E-Business erwächst aus der Abkehr von der Neoklassischen
Mikroökonomie. Diese setzt unter anderem homogene Güter, vollkommene
Markttransparenz und die Abwesenheit von Präferenzen voraus und begibt sich damit auf ein hohes, aber
realitätsfernes Abstraktionsniveau. Eine realitätsnähere Beschreibung des Wirtschaftslebens
ermöglicht die Neue Institutionenökonomik (NIÖ).
Im Rahmen der Institutionenökonomik spielen die Transaktionskosten eine wichtige Rolle. Das Internet
kann Kosten einer Transaktion in der Such- und Anbahnungsphase senken. Auch in der
Abwicklungsphase bestehen Chancen zu Senkung der Transaktionskosten. Insgesamt sinken die Kosten für
Markttransaktionen und die Koordination über Märkte wird vorteilhafter.
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Ziel einer Umwandlung eines Unternehmens hin zu Elektronischen Handel ist die Senkung der Kosten im
Unternehmen. Maßnahmen um diese Senkung zu erreichen umfassen vor Allem die Optimierung
bestehender und Schaffung neuer Geschäftsprozesse auf Basis der Internettechnologien.
Durch diese Integration der Geschäftsfunktionen entlang der Wertschöpfungskette soll eine effizientere
Geschäftsabwicklung erreicht werden. Ein weiterer Aspekt ist die Fixkostendegression. Damit
ist die abnehmende Bedeutung der relativ hohen Fixkosten gemeint, da die variablen Kosten im
Elektronischen Handel eine eher geringe Rolle spielen.
Die Vorteile für Unternehmen können sein:
* Neue Kommunikation mit Kunden
* Steigerung der Kundenzufriedenheit
* Erhöhung des Firmenimages
* Erschließung neuer Vertriebskanäle
* Gewinnung von Neukunden
* Umsatz Erhöhung
* Effizienzsteigerung
"Digitale Spaltung"
Der Begriff "Digitale Spaltung" (oft auch engl.: "digital divide") bezeichnet die
Teilung der Welt in einen bei der Nutzung elektronischer Medien weiter fortgeschrittenen und eine weniger
weit entwickeltem Teil.
Ökonomen gehen davon aus, dass die Nutzung von E-Business das Wachstum von Volkswirtschaften erhöht
und so die bereits weiter entwickelten Länder ihren Vorsprung gegenüber den weniger
entwickelten Länder weiter vergrößern.
Verschiedene Marktplätze
Abhängig von der Art der Geschäftspartner spricht man von B2B-, B2C-, C2B- oder C2C-Marktplätzen.
Bei offenen Marktplätzen kann sich jeder Marktteilnehmer registrieren und teilnehmen, bei
geschlossenen Marktplätzen werden nur bestimmte, ausgewählte Teilnehmer eingeladen bzw. zugelassen.
Ein horizontaler Marktplatz bildet einzelne Geschäftsprozesse ab, zum Beispiel mit dem Fokus
Beschaffung: An einem horizontalen Beschaffungs-Marktplatz nehmen Unternehmen auf der Einkäuferseite
teil, die aus unterschiedlichen Branchen kommen können und auf eine gemeinsame Gruppe von
Lieferanten zugreifen. Im Gegensatz dazu, bildet ein vertikaler Marktplatz verschiedene Geschäftsprozesse
einer einzigen Branche oder Nutzergruppe ab.
Nachdem die große E-Business-Euphorie der 1990er Jahre, während der eine Vielzahl von Marktplätzen entstand,
mittlerweile verflogen ist, geht man jetzt allgemein davon aus, dass nach einem
Konzentrationsprozess nur wenige große Marktplätze überleben werden. Daneben dürften sich jedoch zunehmend
auch noch spezialisierte Nischenanbieter etablieren.
Heute hat sich die Situation deutlich geändert: die Technologie, um einen elektronischen Marktplatz
zu realisieren, ist sehr viel günstiger geworden. Hinzu kommt der Trend, verschiedene Angebote über
genormte Schnittstellen (APIs) miteinander zu vernetzen, so dass ein gemeinsamer Marktplatz mit hoher
Angebotsdichte entsteht (z.B. Amazon-Marketplace). Vormals eigenständige Marktplätze werden
überdies zunehmend in übergreifende Portallösungen integriert.
E-Business nach Art der Teilnehmer
Der Elektronische Handel lässt sich nach Art der Teilnehmer kategorisieren
* Consumer (Kunde)
o C2C Consumer-To-Consumer, Verbraucher
an Verbraucher
o C2B Consumer-To-Business, Verbraucher
an Unternehmen
o C2A Consumer-To-Administration, Verbraucher
an Regierung
* Business (Verkäufer, Unternehmen)
o B2C Business-To-Consumer, Unternehmen
an Verbraucher
o B2B Business-To-Business, Unternehmen
an Unternehmen
o B2A Business-To-Administration, Unternehmen
an öffentl. Verwaltung
o B2E Business-To-Employee, Unternehmen
an Mitarbeiter
* Administration (Regierung)
o A2C Administration-To-Consumer, Regierung
an Verbraucher
o A2B Administration-To-Business, Regierung
an Unternehmen
o A2A Administration-To-Administration,
Regierung an Regierung
Logischerweise gibt es auch elektronisch gestützte Geschäftsprozesse von anderen Kategorien, beispielsweise
Verbraucher zu öffentlichen Verwaltung in Form der elektronischen Steuererklärung, aber die
Abkürzung A2C oder andere der oben aufgeführten Kombinationen sind (noch) nicht allgemein verbreitet.
Onlineshop
Der Onlineshop stellt Waren und digitale Produkte im Internet zum Verkauf bereit. Dabei handelt
es sich bei einem Shopsystem grundsätzlich um Software mit einer Warenkorbfunktionalität.
Der
Käufer wählt das Produkt aus und legt es in den Warenkorb. Hinter einem E-Shop steht ein physisches
Geschäft, das die Bestellung abwickelt. Es gibt diverse E-Shop-Software für diesen Verkaufskanal.
Moderne Onlineshops bieten dem User nicht nur die Möglichkeit das Produkt zweidimensional zu
betrachten und ein paar technische Daten zu lesen. Im Bereich hochwertiger Konsumgüter werden
mitunter auch dreidimensionale Produktabbildungen visualisiert. Die Wahrnehmung des Kunden soll
möglichst nah an die Realität geführt werden. Hierzu finden häufig auch Sound-Animationen
Anwendung sowie Konfigurationsprogramme, mit denen das Produkt in Farbe, Ausstattung und Design
oft an die individuellen Vorstellungen des Kunden angepasst werden kann. Der Hersteller bzw.
Anbieter gewinnt auf diese Weise zusätzlich wertvolle Informationen über Kundenpräferenzen.
Besonders bekannte Formen des Internethandels sind Buch- und Musikversand und Internetauktionen.
Im Zuge des Internetbooms gegen Ende der 1990er Jahre des 20. Jahrhunderts gewannen
Onlineshops mehr und mehr an Bedeutung. Internethändler haben den Vorteil, dass sie keinen physischen
Verkaufsraum brauchen, dieser steht virtuell als Internetseite zur Verfügung. Auch brauchen
Onlineshops häufig keinen oder nur wenig Lagerraum, da sie eine Lieferung oft direkt vom Erzeuger veranlassen
können bzw. die Waren je nach Bedarf bestellen können. Die eingesparten Festkosten können
dann an den Verbraucher weitergegeben werden. Sogar Internetbuchhändler, die in Deutschland der Buchpreisbindung
unterliegen, welche Rabattaktionen verbietet, haben den Vorteil durch die Übernahme
der Versandkosten dem Kunden bei gleichem Preis den Gang zum Buchladen zu ersparen. Hier spricht man
vom klassischen Versandhandel. Bei digitalen Produkten wie Musikdateien, Software oder
Onlinebüchern kann der Kunde nach dem Kauf das Produkt direkt herunterladen. Der physische Versand entfällt
in diesem Fall und der Kunde kann seinen Einkauf sofort nutzen.
Gewinner dieses Trends sind neben den Onlineshops vor allem Logistikunternehmen und
Zustelldienste, während Klein- und Einzelhändler oft die Verlierer dieses Wandels sind. Auch
die IT-Branche profitiert indirekt durch höhere Auftragszahlen für die technische Bereitstellung und
Wartung der Onlineshops vom Wachstum des Internethandels.
Usability
Da im Internet kein persönlicher Verkauf stattfindet, muss die visuelle Kommunikation des Internetshops
vielfältige Anforderungen an den Dialog zwischen Anbieter und Kunde erfüllen. Wenige
große Onlineshops, die es sich leisten können, beobachten sogar in speziellen Usability-Labors Testkunden
bei ihren Online-Einkäufen. Die Erkenntnisse über Augenbewegungen auf dem Bildschirm,
Schrift- und Bilderkennung sowie Verweildauer in einzelnen Bereichen der Internetseite sollen hierbei
Aufschluss über mögliche Verbesserungen bei der Benutzerführung und Motivation des Kunden geben.
Shop-Architektur
Ein Shopsystem ist die Softwaregrundlage von Onlineshops.
Das Shopsystem kann sowohl Datenbank-basiert und dynamisch als Webanwendung auf einem Webserver installiert
werden als auch durch statische HTML-Seiten. Derzeit gibt es ca 200
Shopsoftwareanbieter allein in Deutschland. Dabei unterscheiden sich die Anbieter in der Ausrichtung
ihres Angebotes in der Orientierung auf unterschiedliche Zielgruppen. Es gibt Software zum kleinen
Preis für den Massenmarkt und Anbieter die sich darauf spezialisiert haben Software individuell
gezielt den Anforderungen entsprechend zu erstellen bzw optmieren.
Die meisten E-Shop-Systeme besitzen folgende grundlegende Softwarekomponenten:
* Shop-Datenbank mit Produktinformation
* Administrationsdatenbank
* Präsentationssystem
* Payment Gateway
* Werkzeuge
Zunehmend werden E-Shops mit Live Support Systemen ausgestattet, um Absprungraten zur verringern
bzw. die Beratung und den Verkauf zu unterstützen.
Neben der Zielgruppenorientierung einzelner Softwareanbieter unterscheiden sich Shopsysteme auch in
der verwendeten Technologie. Hierbei wird unterschieden zwischen webserverbasierter
Applikationen und solchen die erst lokal statische Seiten erzeugen, welche dann auf den Web-Server
geladen werden und mit Hilfe von Javascript auf Seiten des Users über den Browser die
Warenkorbfunktion zur Verfügung stellen.
Eine zusätzliche Variante eines Online-Shops besteht in der Möglichkeit, den Betrieb zunächst
einem Internet-Service-Provider zu übertragen. Vergleichbar mit großen Einkaufszentren, in denen
Läden von einzelnen Betreibern gemietet werden, die dann die bereits bestehende Infrastruktur nutzen,
wird diese Art von Angebot als ‘Shopping-Mall-Konzept’ bezeichnet. Jeder einzelne Shopbetreiber erhält
sein Online Shopsystem, das im Hintergrund an eine Softwarequelle gekoppelt ist. Dies hat den großen
Vorteil den ständig fortschreitende Anforderungen an die Softwarefunktionen durch dieses Source-Sharing-Prinzip
zu begegnen.
Bezahlsysteme
Dem einfachen Verkaufsabschluss wird aus individualpsychologischer Sicht beim Internetverkauf eine besonders
hohe Bedeutung beigemessen, weil der Kunde seinen Warenkorb ohne Angst vor
Datenverlust und Spionage seiner Zahlungsdaten begleichen können soll. Hierzu haben sich neben der
klassischen Zahlungsarten Vorkasse, Rechnung, Nachnahme und Kreditkarte auch
verschiedene Micropaymentsysteme etabliert, mit denen vor allem kleinere Geldbeträge relativ
gefahrlos z.B. über die Telefonrechnung abgerechnet werden können. Häufig findet auch das bekannte
Bankeinzugsverfahren Anwendung, da die Hemmschwelle zur Übermittlung der Kontoverbindung oft geringer
ist, als die zur Anwahl einer Mehrwertnummer oder die Angabe der Kreditkartendaten. Hinzu
kommen noch weitere Zahlungssysteme wie Paypal, was besonders im Ebay-Umfeld Bedeutung erlangt
hat.
Kriterien zur Beurteilung von Shopsystemen
* Kundennutzen - Welchen Mehrwert können die Unternehmen durch den Shop
ihrem Kunden liefern?
* Kundenanalyse - Wie und in welchem Umfang lassen sich Erkenntnisse
über die Kunden gewinnen?
* Integrationsfähigkeit - Wie und in welchem Umfang werden bestehende
betriebswirtschaftliche Systeme eingebunden?
* Administrationsfähigkeit - Wie einfach und flexibel lässt sich das
System gestalten/administrieren?
* Zukunftssicherheit - Wie zukunftssicher sind die getätigten Investitionen,
die weit über die Softwareanschaffung hinausgehen?
* Rentabilität - Wie teuer ist die Lösung im Sinne von Total Cost of
Ownership?
Rechtliche Bestimmungen
Deutsche Bestimmungen
In den §§ 312b ff. BGB (früher: FernAbsG) finden sich besondere Bestimmungen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen.
Unter anderem wird eine Informationspflicht für den Händler und ein Widerrufsrecht
für den Verbraucher festgelegt.
Das Teledienstgesetz (TDG) legt in diesem Zusammenhang neben dem Herkunftslandprinzip (§ 4) sämtliche
Pflichtangaben für Betreiber von, auch nur geringfügig gewerblich betriebenen Internetseiten fest (§
6) und regelt diese Verantwortlichkeiten im Unternehmen (§ 8–11).
Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist.
Bei einem elektronisch geschlossenen Kaufvertrag könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in
dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das
des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist
ein sogenanntes "Querschnittsrecht". Die Rechtsunsicherheit bedeutet jedoch
keineswegs, dass im Bereich des E-Business eine rechtsfreie Zone herrscht. Viel mehr finden Regularien
des internationalen
Rechts (IPR) (in Deutschland z.B. geregelt im EGBGB) Anwendung.
In der Bundsrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum e-commerce in das BGB integriert worden
und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die
technische Seite des E-Commerce wird im Mediendienstestaatsvertrag (MdStV) der Länder und im Teledienstegesetz
(TDG) des Bundes, die sich inhaltlich kaum unterscheiden, geregelt.
Österreichische Bestimmungen
Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das E-Commerce-Gesetz (ECG),
das Fernabsatzgesetz, das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz sowie das E-Geld-Gesetz, wobei die
vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB und des HGB, soweit sie nicht durch diese
Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.
Grenzüberschreitende Aspekte
Zur rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zum Schutz der beteiligten
Verbraucher wurden mit der EG-e-commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) für
Europa rechtliche Grundlagen und Mindeststandards vereinbart.
Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen
grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 EVÜ bzw. in Deutschland Artikel 27ff
EGBGB. Eine Ausnahme hiervon stellen u.a. Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher
durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats
entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss z.B. ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts-
und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 5 EVÜ bzw. Artikel 29 EGBGB.
Im B2B-Bereich wird zur Vereinfachung oft das Recht des Verkäufers vereinbart. Das Recht des Käuferlandes
miteinzubeziehen erwiese sich als kompliziert, der Händler müsste sich somit in der EU mit 25
unterschiedlichen Rechtsprechungen auseinandersetzen, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen
verfasst sind. Doch auch das Herkunftslandsprinzip erweist sich nicht als ideal: der Käufer kennt
meist nicht das Recht des anderen Landes und kann dadurch nicht ohne weiteres seine Interessen vertreten.
Darüber hinaus sind die Rechtsprechungen der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich und
übervorteilen Händler einzelner Nationen gegenüber anderen. Theoretisch hat jedes Land die Möglichkeit
seine Rechtsprechung entsprechend abzuändern, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Um die
Chancengleichheit zu wahren und die Transaktionen zu vereinfachen ist ein einheitliches europäisches
Wettbewerbsrecht ein wichtiges Ziel.
Trotz dieser Schattenseiten bringt der grenzüberschreitende Internethandel natürlich viele Vorzüge.
Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Mit Hilfe spezieller
Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote
der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise
einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz
der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb von
der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmt
rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes
Entwicklungspotential bietet. Ein einheitliches europäisches Recht das die Interessen des Verbrauchers
noch besser berücksichtigt wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.
Das Online-Kaufverhalten
Laut der repräsentativen Studie "E-Commerce 2004" (in Auftrag gegeben von der Postbank) sind karriereorientierte
Frauen die aktivsten Online-Shopper. Wichtig sind neben der schnellen Lieferung
der Waren vor allem die Möglichkeit rund um die Uhr einzukaufen sowie bessere Preis- und Warenvergleichsmöglichkeiten.
Die Studie zeigt deutliche Unterschiede, was das Einkaufsverhalten zwischen männlichen und weiblichen
Kunden betrifft. Frauen verbringen demnach weniger Zeit im Internet, liegen aber beim
Online-Kauf dennoch vorne. Männer kaufen dagegen häufiger bei Auktionen und ausländischen Online-Shops.
Die größte Lust am virtuellen Einkaufsbummel haben einkommensstarke Frauen mit einem
Einkommen von mehr als 3.000 Euro netto. Vor allem Reisen, Uhren, Schmuck und Mode stehen dabei in der
Gunst ganz oben. Während für Männer günstige Preise wichtig sind, legen Frauen
größeren Wert auf Qualität der Ware und Kundenservice. Eindeutig vorne liegen Männer beim
Online-Banking, Online-Brokerage und der sonstigen Abwicklung von Aktiengeschäften im Internet. Bei
der
Untersuchung wurden 264 Online-Händler und 1020 Privatpersonen befragt.
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